Verzugszinsen berechnen

Offenen Betrag und Verzugsbeginn eingeben – der Rechner zeigt Zinsen, Pauschale und die Zinsstaffel je Zeitraum.

Forderung

In der Regel der Tag nach der Fälligkeit.

Ergebnis

Land, Betrag und Zeitraum angeben – das Ergebnis erscheint sofort.

Rechtsgrundlagen

  • Deutschland: § 288 BGB (5 bzw. 9 Prozentpunkte, Pauschale 40 €), § 247 BGB (Basiszinssatz, Bundesbank), Art. 229 § 34 EGBGB (Altverträge).
  • Österreich: § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der OeNB), § 458 UGB (40 € Pauschale), § 1000 ABGB (4 %, wenn der Schuldner die Verzögerung nicht zu vertreten hat).
  • Schweiz: Art. 104 Abs. 1 OR (5 %).

Gerechnet wird tagesgenau mit 365 Tagen je Jahr. Der Rechner ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.